Alter Eichenhof Brunckhorst Agrarbetriebswirt Brambarg 2a 25421 Pinneberg-Datum Tel.: 04101/68741 Fax: 04101/606401 www.alter-eichenhof.de
Boxenmietvertrag
zwischen
Zucht und Pensionsstall “Alter Eichenhof“ Brambarg 2a 25421 Pinneberg – Datum
und
Frau / Herrn Straße: PLZ/ Wohnort: Telefon:
Name des Pferdes:
1. Boxenmietpreise z.Z.:
8er- Stall 445,00 € 11er- Stall 440,00 € 15er- Stall 465,00 € Innenstall 395,00 € Innenstall mit Fenster 440,00 € Stall Wintereiche 465,00 €
inkl. MwSt.
In allen Preisen ist die Fütterung von drei Kraftfuttermahlzeiten und zwei Gaben Heu und pro Tag enthalten. Es wird täglich eingestreut und die Box jeden zweiten Tag gemistet.
Für Zusatzleistungen ergeben sich zur Zeit folgende Preise:
Späne/Monat 30,00 € Pferde auf die Weide oder in die Führanlage bringen lassen /Monat 35,00 € Solariummarke/Stück 2,00 € tägliches Misten/ Monat 35,00 € Nutzung der Führanlage ist im Preis enthalten
alle Preise inkl. MwSt.
Der Mietbetrag ist spätestens 5 Tage nach Anbruch des jeweiligen Kalendermonats zu entrichten.
Unsere Bankverbindung ist:
Hamburger Sparkasse BLZ: 200 505 50
Konto Nr.: 1252 121 890
Kontoinhaberin R. Brunckhorst
2. Pfandrecht
Der Einstellende kann gegenüber dem Pensionspreis nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderung aufrechnen oder eine Minderungs- oder Zurückbehaltungsrecht ausüben. Der Stallinhaber erwirbt wegen fälliger Forderungen von mindestens 600,00 € gegen den Einsteller ein Pfandrecht an dem Pferd des Einstellenden und ist befugt, sich aus dem verpfändeten Pferd zu befriedigen. Das Verkaufsrecht tritt zwei Wochen nach Verkaufsanordnung ein.
3. Weidegang/Führanlage
Auf dem “Alten Eichenhof“ besteht die Möglichkeit des Weideganges für Pensionspferde. Außerdem ist ein Führanlagen-Service möglich. Für das Herausbringen eines Pferdes auf die Weide oder in die Führanlage wird zurzeit 35,00 € berechnet. Der Stall (Fam. Brunckhorst sowie deren Erfüllungsgehilfen) übernimmt keinerlei Haftung für den Schaden, den das Pferd eventuell anrichtet, sowie für Schäden am Pferd selbst.
4. Stallzeiten
Feste Stall- bzw. Ruhezeiten gibt es nicht. Werktags werden morgens die Halle bzw. die Reitplätze mit dem Trecker gerade gemacht, diesem muss aus dem Weg gegangen werden. Außerdem bitten wir darum - auch im Sinne der Pferde - dass der Reitbetrieb um 22.30 Uhr beendet ist.
5. Fütterung
Es wird dreimal täglich Hafer und Pellets gefüttert, die Mengen bestimmen Sie selbst. Wenn Extra-Futter gefüttert werden soll, müssen Sie es kaufen und vor der Box in einem geeigneten Behälter stellen, damit wir es mit füttern können. Mengenangaben für das Kraftfutter sind deutlich erkennbar auf dem Futterschild anzugeben. Heu wird zweimal am Tag gefüttert.
6. Nutzung der Stall-/Hofeinrichtungen
Alle den Reitern zur Verfügung stehenden Einrichtungen werden ausschließlich auf eigene Gefahr genutzt.
7. Haftung
Für jedes eingestellte Pferd/Pony muss vom Besitzer eine Tierhalterhaftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Außerdem sollte die eigene Hausratversicherung die in den Sattelkammern verbleibenden Sättel mit einschließen. Der Stall übernimmt hierfür keine Haftung.
8. Wurmkuren/Impfungen der Pferde
In Ihrem und im Interesse der Allgemeinheit müssen alle Pferde, die auf dem „Alten Eichenhof“ stehen zweimal im Jahr mit einer Wurmkur behandelt werden.
Die regelmäßige Vorsorge durch Impfungen und Entwurmungen liegen in der Verantwortung des Pferdebesitzers.
9. Sattelkammerschlüssel
Der Sattelkammerschlüssel wird gegen eine Kaution von 20,00 € an den Reiter ausgehändigt. Bei Kündigung des Vertrages muss der Schlüssel wieder zurückgegeben werden, sowie auch die Kaution. Die Vervielfältigung des Schlüssels ist verboten, bei Verlust sind eine neue gleichwertige Schließanlage, sowie die dafür existierenden Schlüssel zu ersetzen. Mit Ablauf des letzten Pensionstages ist der Sattelkammerschlüssel zurückzugeben.
10. Kündigungsfristen
Eine Kündigung muss schriftlich spätestens am 15. des Vormonats zum Kalendermonatsende erfolgen. Beispiel: Verlassen des Stalles zum 30. November, schriftliche Kündigung spätestens zum 15. Oktober. Die Kündigungsfrist gilt für Mieter und Vermieter.
Wird die Kündigungsfrist nicht eingehalten, muss die Boxenmiete weiterhin ohne Abzüge bis zum Kündigungsablauf gezahlt werden.
11. Der Vertrag beginnt am ___________ und läuft auf unbestimmte Zeit.
12. Der Vertrag gilt für _____ Box(en) im _______________.
13. Stallordnung
Der Pferdebesitzer und die Reiter verpflichten sich, die Stallordnung anzuerkennen.
14. Krankheiten
Der Pferdebesitzer versichert, dass zum Zeitpunkt des Einstellens des Pferdes dieses frei von ansteckenden Krankheiten ist.
15. Notfall bezüglich Tierarzt und Schmied
Der Stallinhaber kann im Notfall und zu Lasten des Einstellers einen Hufschmied bzw. Tierarzt bestellen.
16. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Pinneberg.
Änderungen dieses Vertrages bedürfen in jedem Falle der Schriftform. Mündliche Erklärungen sind unwirksam. Sollten einzelne Vertragsteile unwirksam sein, besteht der Vertrag im Übrigen weiter.
PI. - Datum, den
Zucht- und Pensionsstall Einsteller/in
“Alter Eichenhof“
|